Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwarz Metallbau GmbH
Bruchstraße 10a
57258 FreudenbergGermany
T: +49 27 34 2 80 57
F: +49 27 34 75 21
E: info@metallbau-schwarz.de
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Der Fa. Schwarz Metallbau GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden stets Geschäftsbedingungen)
sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren
Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nur anerkannt,
soweit dies von uns schriftlich bestätigt wird.
1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Für die Ausführungen der Leistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB) Teil C in vollem Umfang als vereinbart.
1.4 Wir und unsere Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche oder grob verschuldete
Pflichtverletzungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
wird nicht begrenzt.
2. Preise
2.1 Unsere Preise sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, Netto-
Preise ohne Umsatzsteuer. Wir berechnen die Umsatzsteuer offen ausgewiesen.
2.2 Montagepreise sind in unseren Preisen nicht enthalten, es sei denn, es geht aus
dem Angebotstext eindeutig hervor, dass die Montageleistung im Angebotspreis enthalten ist.
2.3 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
3. Angebot
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
3.2 Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in
Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich
ermittelt. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen davon sind möglich, soweit diese handelsüblich sind.
3.3 Sämtliche uns telefonisch oder schriftlich mitgeteilte Angaben wie Maße, Gewichte, etc. sind vom Kunden
unverzüglich nachzuprüfen und soweit unrichtig, zu beanstanden.
3.4 Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Werden sie missbräuchlich verwendet oder unbefugt an Dritte weitergegeben, so sind wir berechtigt, für den
Aufwand zur Erstellung der Unterlagen Schadensersatz zu fordern.
3.5 Der Kunde hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unsere Fertigungspläne zu prüfen und
unterschrieben zurückzusenden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten diese geprüften Pläne als einzig
verbindliche Bestell- und Auftragsgrundlage. Ist der Kunde kein Kaufmann, sind die geprüften Pläne nur
hinsichtlich Ausführung, Material und Farbe verbindlich.
4. Auftragsbestätigungen
4.1 Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Werktagen nach
Zugang der Auftragsbestätigung, schriftlich geltend zu machen.
5. Lieferung
5.1 Allgemeines
Die Preise gelten jeweils ab Werk und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung.
Diese wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Werden Waren oder Leistungen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach
Vertragsabschluss geliefert oder erbracht, behält sich der Lieferer eine Preiserhöhung für alle nach
Vertragsabschluss bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten vor. Diese
zeitliche Einschränkung von vier Monaten entfällt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder
Dauerschuldverhältnisse vorliegen. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur
Durchführung des Auftrages notwendig sind, müssen bauseits erfolgen (Dies betrifft insbesondere Stemm- und
Putzarbeiten). Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den
Effektivlohn aufgeschlagen.
5.2 Liefertermin und Lieferfristen
5.2.1 Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
5.2.2 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich,
spätestens nach 14 Tagen abgerufen wird und vorher der Kunde schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Bei
Abrufaufträgen beträgt die Abruffrist 4 Wochen, falls nicht ausdrücklich andere Termine oder Fristen festgelegt
werden. Vom Tag des Abrufs bis zur Lieferung behalten wir uns eine Frist bis zu 3 Wochen vor. Kann die Ware
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bei der Anlieferung nicht übergeben werden, so hat dieser für alle
zusätzlichen Kosten und Schäden aufzukommen. Nach Ablauf der 4-wöchigen Abruffrist sind wir berechtigt,
Schwarz Metallbau GmbH, Bruchstr. 10a, 57258 Freudenbergwenn kein Abruf erfolgt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von 1 Woche Zahlung zu verlangen, Zug um
Zug gegen Versendung der Ware oder Einlagerung. Die Einlagerungskosten hat der Kunde zu tragen.
5.2.3 Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche
Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
5.3 Verpackung
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rücknahme
und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
5.4 Transport- und Bruchversicherung
Schadens-, Verlust- und Bruchmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art- und Umfang an
den ausliefernden Spediteur zu richten und zwar gemäß dem Transportschadensblatt des Versicherers.
Folgekosten aus Transportschäden, Transportverlusten oder Bruch sind ausgeschlossen.
5.5 Montagebedingungen
Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, die Anlage nicht
eingebaut werden, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu übernehmen.
6. Gewährleistung
6.1 Allgemeines
Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen
unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist. Vorher und ohne
Zustimmung des Lieferers vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden
Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle
gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen
Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden. Bei
Instandsetzungsarbeiten übernimmt der Lieferer eine Gewährleistung nur für die von ihm ausgeführten
Lieferungen oder Leistungen. Für Schäden an Lieferungen oder Leistungen des Lieferers, die von nachfolgenden
Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
7. Rücksendung und Kündigung
7.1 Eine Rücknahme von Maßanfertigung, Sonderanfertigung oder auf Wunsch des
Kunden besonders beschaffener Ware ist ausgeschlossen.
7.2 Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer ausdrücklichen
vorherigen Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene
Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils für den Verwaltungsaufwand zur Verrechnung
gutgeschrieben, diese Wiedereinlagerungsgebühr beträgt 15% des Warenwertes.
7.3 Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor vollständiger Ausführung
können wir die vereinbarte Vergütung verlangen.
8. Zahlung
8.1 Zahlungsplan
Ist einzelvertraglich ein Zahlungsplan vereinbart, so richtet sich die Fälligkeit der Zahlungen nach dem
Zahlungsplan. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen.
8.2 Zahlungsbedingungen
Unsere Zwischenrechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug in
nachgewiesener Höhe zur Zahlung fällig. Unsere Schlussrechnungen sind nach erfolgter Abnahme innerhalb von
15 Werktagen nach Zugang der Rechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Verträge zur Zahlung fällig.
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der
Rechnung zur Zahlung fällig.
Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen, ausgenommen
Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind. Für die
Skontoberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
8.3 Zahlungsverzug
Werden die Zahlungsfristen um mehr als vierzehn Kalendertage überschritten, hat der Zahlungspflichtige
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu entrichten. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehenden
Forderungen sofort fällig. Der Lieferer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von vierzehn
Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen
abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den
Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Schwarz Metallbau GmbH, Bruchstr. 10a, 57258 Freudenberg
9.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wird
die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit
Wirksamwerden dieser Geschäftsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten
Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
9.3 Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem
Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren
Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
9.4 Jede Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde uns offenbaren bzw.
unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls
und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt
an der gepfändeten Sache noch besteht. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher- wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
Stand August 2020
Schwarz Metallbau GmbH
Bruchstraße 6-10
57258 Freudenberg
Schwarz Metallbau GmbH, Bruchstr. 10a, 57258 Freudenberg